ZAHNSPANGE VON DER STEUER ABSETZEN
Sämtliche Zahlungen für Ihre Zahnregulierung – oder für die Zahnregulierung Ihrer Kinder – können Sie über den Posten „außergewöhnliche Belastungen“ steuerlich geltend machen. Dies ist im Zuge Ihrer Arbeitnehmerveranlagung oder in Ihrer Einkommenssteuererklärung möglich.
Um Ihre Kosten abzusetzen, ist es nicht erforderlich, dass wir Ihnen eine zusätzliche Bestätigung ausstellen. Das Finanzamt bittet sogar, keine Rechnungen einzureichen, sondern wird diese nur bei einer Steuerprüfung anfordern! Verwenden Sie die von uns ausgestellten Honorarnoten und fügen Sie jenen Betrag in Ihre Steuererklärung ein, der im jeweiligen Kalenderjahr angefallen ist. Der korrekte Betrag setzt sich aus all jenen Zahlungen zusammen, die Sie an uns innerhalb des Kalenderjahres geleistet haben, abzüglich Gutschriften durch Krankenkassen oder Gutschriften durch private Zahnversicherungen. Im Zweifelsfall prüft das Finanzamt Ihre Angaben.
Die Steuergutschrift, die Sie in der Folge erhalten, ist abhängig von Ihrem Einkommen. Bei hohen Einkommen gibt es eine Einschleifregelung, wodurch gewährleistet werden soll, dass vor allem Personen mit niedrigeren oder durchschnittlichen Einkommen eine Gutschrift erhalten.
In jedem Fall ist es aus steuerlicher Sicht am besten, sämtliche Honorare innerhalb eines Kalenderjahres (per Einmalzahlung) zu leisten.
Weitere Informationen zum Thema Zahnspange und außergewöhnliche Belastungen finden Sie auch auf den Seiten des Bundesministeriums für Finanzen: Link zu den detaillierten Informationen.