Kostenzuschuss der Krankenkasse

Finanzielle Erleichterungen bei medizinischer Notwendigkeit

KOSTENZUSCHUSS DURCH DIE KRANKENKASSE

Üblicherweise haben folgende Patienten Anspruch auf einen Kostenzuschuss für Ihre Zahnspange:

  • Erwachsene Patienten (18 Jahre oder älter) mit IOTN 3, IOTN 4 oder IOTN 5
  • Jugendliche Patienten (bis max. 17 Jahre) mit IOTN 3.

Der „IOTN“ ist ein ein vereinheitlichter Index zur Messung der kieferorthopädischen Behandlungsnotwendigkeit. Der Index reicht von IOTN 1 (keine Behandlungsnotwendigkeit) bis zu IOTN 5 (sehr große Behandlungsnotwendigkeit) und wird im Zuge der Erstberatung vermessen und festgestellt.

Bitte beachten Sie, dass jugendliche Patienten mit IOTN 4 oder IOTN 5 keinen Kostenzuschuss beantragen müssen, da diese Anspruch auf eine Gratis-Zahnspange haben. In der Zahnspangenordination können diese Patienten per Direktverrechnung behandelt werden.

HÖHE KOSTENZUSCHUSS ZAHNSPANGE

Der Kostenzuschuss hängt von der Art der Fehlstellung, der Behandlungsmethode sowie Ihrer Krankenkasse ab. Für festsitzende Zahnspangen können Sie im Falle einer Bewilligung ungefähr mit folgenden Zuschüssen durch die Krankenkasse rechnen:

  • ÖGK: ca. 700 € pro Behandlungsjahr
  • SVS: ca. 700 € pro Behandlungsjahr
  • BVAEB: ca. 3.500 € für die gesamte Behandlung, aufgeteilt auf 3 Teilbeträge

Bitte beachten Sie, dass wir hier nur grobe Angaben tätigen können, da die Gewährung der Zuschüsse von weiteren Details abhängt. Gerne erläutern wir Ihnen die Möglichkeiten der Bezuschussung im Rahmen des Erstgesprächs in unserer Ordination.

ABLAUF FÜR EINEN KOSTENZUSCHUSS FÜR IHRE ZAHNSPANGE

1. Ansuchen stellen

Um für eine kieferorthopädische Behandlung einen teilweisen Kostenzuschuss durch die Krankenkasse zu erhalten, müssen Sie einen Antrag an die Krankenkasse senden. Dazu senden Sie ein Antragsformular, einen Heil- und Kostenplan, Fotos und – je nach Krankenkasse – einige weitere Unterlagen an Ihre Krankenkasse. 

Diese Unterlagen erhalten Sie im Zuge der Diagnose und Behandlungsplanung von uns zu Ihrer weiteren Verwendung.

2. Zahlungsbestätigungen

Sie erhalten innerhalb weniger Wochen eine Rückmeldung von Ihrer Krankenversicherung zu Ihrem Ansuchen. Im Falle einer Bewilligung wird man Ihnen mitteilen, welche Kosten übernommen werden und Sie bitten, Zahlungsbestätigungen einzusenden.

Üblicherweise müssen diese Zahlungsbestätigungen für jedes Behandlungsjahr einzeln ausgestellt werden. Sie entrichten dazu das Behandlungshonorar an uns und wir stellen Ihnen saldierte Zahlungsbestätigungen aus.

3. Auszahlung beantragen

Schicken Sie dann die Zahlungsbestätigungen an Ihre Krankenkasse und bitten Sie unter Angabe Ihrer Kontonummer um Überweisung des Kostenzuschusses.

Wichtig: Beachten Sie, dass der Kostenzuschuss nicht auf einmal ausgezahlt wird, sondern jährliche Auszahlungen / Auszahlungen nach Behandlungsfortschritt erfolgen. Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt NICHT automatisch. Wiederholen Sie daher zu Beginn eines zweiten (oder dritten) Behandlungsjahres Schritt 3, bis sämtliche Zuschüsse ausgezahlt wurden.

HABEN SIE WEITERE FRAGEN?

Bei Fragen kontaktieren Sie bitte unser Front Office-Team. Wir helfen Ihnen gerne weiter. Zu den Kontaktdaten.

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