HÄUFIGE FRAGEN ZUM THEMA ZAHNSPANGE
Auf dieser Seite haben wir diverse Fragen zum Thema Zahnspange, zu unserer Ordination oder zum Behandlungsablauf für Sie zusammengefasst, geordnet nach Themengebieten. Sollten Sie weitere Fragen haben, die hier nicht beantwortet werden, kontaktieren Sie gerne telefonisch oder per Kontaktformular.
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Außerdem sind gerade Zähne leichter zu putzen und weniger anfällig für Karies oder andere Zahnfleischerkrankungen. Schöne Zähne sind mehr als nur Ästhetik oder Kosmetik – sie dienen einer Verbesserung Ihres Erscheinungsbilds und sind eine Investition in Ihre Zukunft.
Typischerweise sind abnehmbare Zahnspangen für Kinder bis ca. 10 Jahre geeignet, festsitzende Zahnspangen für Jugendliche ab 11 oder 12 Jahren sowie für Erwachsene. Für Erwachsene (aber auch Jugendliche) eignen sich zudem unsichtbare Schienen als Alternative.
Beratungs-, Planungs-, Beklebungs- oder Abnahmetermine zum Beginn bzw. zum Ende der Behandlung dauern zwischen 30 und 90 Minuten und finden aus administrativen Gründen ausschließlich vormittags statt. Gerne stellen wir eine Zeitbestätigung für die Zeit in unserer Ordination aus.
In vielen Fällen ist auch bei Privatbehandlungen ein Zuschuss durch die Krankenkasse möglich, wir informieren Sie gerne im Zuge der Erstberatung in unserer Ordination über Details (siehe auch Kostenzuschuss der Krankenkasse).
Durch die steuerliche Absetzbarkeit von Zahnspangen besteht eine weitere Zahlungserleichterung.
Die festsitzende Zahnspange ist natürlich auch für Erwachsene geeignet und eine der effektivsten Methoden, um Zahnfehlstellungen aller Art beheben zu können.
Außerhalb der Ordinationszeiten bzw. in dringenden Fällen hinterlassen Sie uns bitte eine telefonische Nachricht, senden Sie ein e-mail oder verwenden Sie unser Kontaktformular. Wir melden uns dann ehestmöglich bei Ihnen.
Auf der anderen Seite planen wir unsere Termine langfristig und reservieren für unsere Patienten manchmal bis zu 90 Minuten unserer Zeit, um Behandlungen durchzuführen. Sollten Termine daher ohne vorherige Absage nicht eingehalten werden, ist dies für uns ärgerlich, da wir den ausgefallenen Termin nicht für andere Patienten verwenden können und wir somit „Leerzeit“ haben. In solchen Fällen müssen wir daher ein Ausfallhonorar in Rechnung stellen.