Häufige Fragen

FAQ - Frequently Asked Questions

Strenge Hygienemaßnahmen und der Schutz unserer Patienten sowie unserer Mitarbeiter sind für uns tägliches Geschäft, nicht erst seit dem Ausbruch des Coronovirus. Um mehr über die aktuellen Maßnahmen in Bezug auf das Coronavirus bzw. Covid-19 zu erfahren, besuchen Sie bitte diese Sektion unserer Homepage.
In Fällen, in denen eine Behandlung aus medinzinischer Sicht dringend notwendig ist (siehe auch Gratis-Zahnspange für Kinder und Jugendliche), sind es zumeist negative Auswirkungen auf Ihren Körper, die für eine Behandlung sprechen. Typische Beschwerden sind zum Beispiel Kopfschmerzen, Nackenschmerzen oder Kiefergelenksschmerzen. Negative Auswirkungen auf den Bewegungsapparat sind ebenfalls nicht ausgeschlossen.

Außerdem sind gerade Zähne leichter zu putzen und weniger anfällig für Karies oder andere Zahnfleischerkrankungen. Schöne Zähne sind mehr als nur Ästhetik oder Kosmetik – sie dienen einer Verbesserung Ihres Erscheinungsbilds und sind eine Investition in Ihre Zukunft.

Welche Art der Zahnspange sinnvoll für Sie ist, werden wir im Zuge der Behandlungsplanung feststellen. Nicht jede Zahnspange ist geeignet, um jede Fehlstellung zu beheben.

Typischerweise sind abnehmbare Zahnspange für Kinder bis ca. 10 Jahren geeignet, festsitzende Zahnspangen für Jugendliche ab 11 oder 12 Jahren sowie für Erwachsene. Für Erwachsene (aber auch Jugendliche) eignen sich zudem unsichtbare Schienen als Alternative.

Nein, moderne Kieferorthopädie ist nicht schmerzhaft. Wenn Sie sehr schmerzempfindlich sind, spüren Sie eventuell ein bis zwei Tage nach Einlegen eines neuen Drahtes oder bei Wechsel auf eine neue, durchsichtige Schiene leichten Druck. Dieser verschwindet aber in der Regel sehr schnell wieder.
Die Behandlungsdauer hängt von der Art der Fehlstellung ab. Kleinere Fehlstellungen sind oft innerhalb von einigen Monaten behoben, durchschnittlich dauert eine Behandlung 14 bis 18 Monate. Bei schweren Fehlstellungen – dies betrifft auch die meisten Fälle der Gratis-Zahnspange – ist eine Behandlungsdauer von zumindest 24 Monaten realistisch.
Kontrolltermine sind etwa alle 4 bis 8 Wochen einzuhalten, in ABhängigkeit von der Art der Fehlstellung und Ihrem Behandlungsfortschritt. In manchen Fällen reichen Kontrolltermine im Abstand von zehn Wochen aus, in anderen Fällen müssen die Kontrollen in engermaschigen Abständen erfolgen.
Nein, nur kieferorthopädische Ordinationen mit Kassenvertrag dürfen die Gratis-Zahnspange mit 100% Kostendeckung anbieten. Die Zahnspangenordination in Traiskirchen unter der Leitung von Dr. Anna Havlik-Korninger hat sämtliche Voraussetzungen erfüllt und im Zuge der Ausschreibung der Verträge einen Kassenvertrag zugesprochen bekommen. Sie können bei uns somit eine kostenlose Zahnspange erhalten. Als besonderer Service unserer Kassenordination erfolgt die Bewilligung direkt in unserer Ordination, Sie müssen also keine separate Bewilligung bei der Krankenkasse einholen.
Die Anspruchsvoraussetzungen werden bei uns im Rahmen der Erstberatung geprüft. Prinzipiell hat Ihr Kind Anspruch auf eine kostenlose Zahnspange, wenn eine schwere oder mittelschwere Fehlstellung nach IOTN 4 oder IOTN 5 vorliegt und bei Behandlungsbeginn jünger als 18 Jahre alt ist. Die IOTN-Einstufung erfolgt üblicherweise im Zuge des Erstgesprächs und nach einer detaillierten Diagnose. Die Bewilligung für eine Gratis-Zahnspange stellen wir ebenfalls direkt in unserer Ordination aus.

Eine Online-Vorabeinschätzung für den Anspruch auf die Gratis-Zahnspange können Sie hier durchführen.

Die Krankenkasse bietet einen 100% Kostenersatz für das interzeptive Gerät (kostenlose abnehmbare Zahnspange für Kinder) oder für die Behandlung mittels Metallbrackets und Bögen (kostenlose Zahnspange für Jugendliche, üblicherweise ab 12 Jahren). Inkludiert sind das dafür notwendige Behandlungsmaterial sowie die Kontrolltermine. Bei einer Behandlung mittels kostenloser festsitzender Zahnspange erhalten Sie nach Abschluss der Behandlung außerdem einen Draht oder ein Haltegerät, um das erreichte Behandlungsergebnis zu stabilisieren.

Nicht inkludiert sind typischerweise Leistungen wie z.B. zusätzlich notwendige Mundhygiene, Termine außerhalb unserer Ordination oder für eine Retentions- bzw. Nachbetreuungsphase.

Es gibt kleinere Abweichungen. Der Gesetzgeber schreibt beispielsweise vor, dass bei einer Behandlung mit festsitzender Gratis-Zahnspange Metallbrackets zu verwenden sind, während Privatpatienten weiße Keramikbrackets verwenden dürfen. Außerdem gibt es im Bereich der Gratis-Zahnspange strikt geregelte Mitwirkungspflichten / Compliance-Pflichten des Patienten, anderenfalls kann die Behandlung von Seiten der Krankenkasse abgebrochen werden und die kostenlose Zahnspange muss entfernt werden.
In diesem Fall haben Sie in der Zahnspangenordination natürlich die Möglichkeit, sämtliche Leistungen auch privat zu erwerben. Wir bieten für unsere Zahnspangen Rabatte für Sofortzahler bzw. attraktive Ratenzahlungspläne an.

In vielen Fällen ist auch bei Privatbehandlungen ein Zuschuss durch die Krankenkasse möglich, wir informieren Sie gerne im Zuge der Erstberatung in unserer Ordination über Details (siehe auch Kostenzuschuss der Krankenkasse).

Durch die steuerliche Absetzbarkeit von Zahnspangen besteht eine weitere Zahlungserleichterung.

Nein, natürlich nicht. Die Gratis-Zahnspange ist für alle Kinder und Jugendliche erhältlich, die die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen. Unsere Patienten stammen aus ganz Österreich. Unser primäres Einzugsgebiet ist in Niederösterreich und umfasst dabei Traiskirchen, Baden, Trumau, Guntramsdorf, Gumpoldskirchen, Pfaffstätten, Bad Vöslau, Oberwaltersdorf, Ebreichsdorf und Mödling. Wir behandeln selbstverständlich auch viele Patienten aus Wien und Umgebung sowie aus dem Burgenland.
Leider nein. Der Vertrag mit dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger sieht genaue Richtlinien für die Gratiszahnspange vor. Unter anderem sind Metallbrackets vorgeschrieben. Bei Abweichungen von den vorgeschriebenen Behandlungsmethoden entfällt der Anspruch auf die kostenlose Zahnregulierung zur Gänze. Das bedeutet, dass es auch nicht möglich ist „aufzuzahlen“, um durchsichtige Brackets zu bekommen. Wenn Sie durchsichtige Brackets wünschen, ist die Behandlung in ihrer Gesamtheit als Privatleistung abzurechnen und Sie erhalten keine 100%ige Kostenübernahme durch die Krankenkasse. Wir möchten Ihnen aber versichern, dass wir in der Zahnspangenordination moderne, äußerst kleine Metallbrackets verwenden.
Um Ihnen Details zu den Kosten einer Zahnspange zu nennen, bitten wir Sie um einen Erstberatungstermin in unserer Ordination. In Abhängigkeit von der Art der Behandlung, Aufwand und Behandlungsdauer werden wir ein entsprechendes Angebot stellen. Prinzipiell sind sämtliche Behandlungen in der Zahnspangenordination leistbar, wir bieten außerdem Ratenzahlungen an, um die Belastung möglichst gering zu halten.
Erstberatungen in der Zahnspangenordination kosten generell 50 €, um die uns entstehenden Kosten zu decken. Sollte sich herausstellen, dass kein Anspruch auf die Gratis-Zahnspange besteht, werden Ihnen die 50 € als Anzahlung für eine mögliche Privatbehandlung angerechnet.
Selbstverständlich bieten wir in der Zahnspangenordination Ratenzahlungen an, um die finanzielle Belastung möglichst gering zu halten. Sprechen Sie mit unserem Team, um Details zu erfahren.
Ja, Sie können Ihre Zahnspange steuerlich absetzen. Dazu geben Sie sämtliche geleistete Zahlungen im Rahmen Ihrer Steuererklärung bzw. Arbeitnehmerveranlagung als „außergewöhnliche Belastung“ an, die Kosten sind dann abzugsfähig. Wir helfen Ihnen dabei, die steuerliche Absetzbarkeit Ihrer Zahnspange bestmöglich umzusetzen.
Abnehmbare Zahnspangen sind zumeist bei Kinder bis 10 Jahren, in manchen Fällen bis zu 13 Jahren sinnvoll, weil sich ihr Gebiss noch im Wachstum befindet und somit leichter korrigiert werden kann. Bestimmte Fehlstellungen sind nur mit einer abnehmbaren Zahnspange zu behandeln.
Die festsitzende Zahnspange ist geeignet für Kinder und Jugendliche ab ca. 11 oder 12 Jahren. In diesem Alter ist das Gebiss bereits bis zu einem gewissen Grad entwickelt (bleibende Zähne bereits durchgebrochen) und das Kieferwachstum ist optimal, um Fehlstellungen zu beheben.

Die festsitzende Zahnspange ist natürlich auch für Erwachsene geeignet und eine der effektivsten Methoden, um Zahnfehlstellungen aller Art beheben zu können.

Unsichtbare Zahnspangen sind immer dann sinnvoll, wenn Sie nicht wollen, dass jemand Ihre Zahnregulierung sieht. Zwar können nicht alle Fehlstellungen mittels unsichtbarer Zahnspange behoben werden, die modernen Behandlungsmethoden sind mittlerweile aber äußerst effektiv. Unsichtbare Zahnspangen können ebenfalls bei der Krankenkasse eingereicht werden und natürlich sind unsichtbare Zahnspangen auch steuerlich absetzbar.
Als Spezialordination für Zahnspangen sind wir zu 100% auf kieferorthopädische Leistungen spezialisiert. Wir bieten sämtliche kieferorthopädischen Leistungen an und verfolgen eine strikte Qualitätsphilosophie. Werfen Sie auch gerne einen Blick auf unsere Erfolgsgeschichten.
Nein, natürlich nicht. Wir behandeln Patienten aus ganz Österreich, insbesondere natürlich aus Niederösterreich. Unser primäres Einzugsgebiet umfasst Traiskirchen, Baden, Trumau, Guntramsdorf, Gumpoldskirchen, Pfaffstätten, Bad Vöslau, Oberwaltersdorf, Mödling und alle angrenzenden Gebiete. Wir behandeln selbstverständlich auch viele Patienten aus Wien.
Rufen Sie uns einfach unter 02252 / 266 006 an oder senden Sie uns eine Nachricht. Weitere Kontaktdaten finden Sie hier.
Unsere Behandlungszeiten sind Montag von 9.00 Uhr bis 14.00 Uhr, Dienstag von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr, Donnerstag von 9.00 Uhr bis 14.00 Uhr und Freitag von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr. In dieser Zeit erreichen Sie uns telefonisch.

Außerhalb der Ordinationszeiten bzw. in dringenden Fällen hinterlassen Sie uns bitte eine telefonische Nachricht, senden Sie ein e-mail oder verwenden Sie unser Kontaktformular. Wir melden uns dann ehestmöglich bei Ihnen.

Die Zahnspangenordination befindet sich in der Johann Foissner-Straße 9 in 2514 Traiskirchen im Bezirk Baden, Niederösterreich. Zu den Kontaktdaten.
Den jeweiligen IOTN-Grad und somit die Bewilligung für eine Gratis-Zahnspange spricht Frau Dr. Anna Havlik-Korninger persönlich in unserer Ordination aus. Durch ihren Status als Vertragskieferorthopädin ist keine Rücksprache mit der Krankenkasse erforderlich. Die Verrechnung erfolgt ebenfalls direkt mit der Krankenkasse.
WIr rechnen alle vertraglichen Leistungen direkt mit Ihrer zuständigen Krankenkasse ab. Sie müssen nur Ihre e-card zu jedem Termin mitbringen.
Ja, unsere Ordination verfügt über einen barrierefreien Seiteneingang. Bitte melden Sie sich bei uns, damit wir Ihnen den Zugang ermöglichen.
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